Welche Bestimmungen gelten bezüglich der Einfuhr von Lebensmittel nach Dänemark?

30. April 2020

Bei der Einfuhr von tierischen Produkten bzw. Frischfleisch nach Dänemark gelten folgende Bestimmungen:

Die Einfuhr vom tierischen Produkten / Frischfleisch von Meeressäugetieren und Reptilien wie z.B. Robben, Wale, Walrosse, Krokodile und Schlangen ist nicht gestattet. Die Einfuhr anderer tierischer Lebensmittel ist erlaubt. Diese Regeln können jedoch bei Bedarf kurzfristig geändert werden und gelten außerdem nur für die private Einfuhr.

Wild darf ohne vorherige veterinäre Kontrolle eingeführt werden.